Treu Pflegedienst

Pflegegrade im Pflegedienst

Der jeweilige Pflegegrad, drückt das Maß eines Versicherten aus, in welcher Art und Form er pflegebedürftig ist. Er wird an dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit bemessen und entscheidet darüber, welche Leistungen (Budget) Ihm von der Pflegekasse zustehen.

Übersicht aller Pflegegrade


Pflegegrad 1

„Geringe Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
(125 Euro/Monat für Betreuung und Entlastung)


Pflegegrad 2

„Erhebliche Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
(724 Euro/Monat)


Pflegegrad 3

„Schwere Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
(1.363 Euro/Monat)


Pflegegrad 4

„Schwersten Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
(1.693 Euro/Monat)


Pflegegrad 5

„Schwerste Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
(2.095 Euro/Monat)